Teilnahmebedingungen
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1. Veranstalter
Die Sommerferienspiele werden von der Gemeinde Attenkirchen geplant, durchgeführt und bezuschusst. Veranstalter aller Programmpunkte ist die Gemeinde Attenkirchen, soweit dies nicht explizit abweichend angegeben ist.
2. Zustandekommen des Vertrags
Mit dem Absenden der Online-Anmeldung über die Anmeldeplattform geben die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags für die ausgewählten Veranstaltungen ab. Die Gemeinde kann dieses Vertragsangebot innerhalb von fünf Werktagen nach Ablauf des angekündigten Anmeldezeitraums bzw. im Fall einer Sofortbuchung innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Anmeldung annehmen. Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Zusage eines Teilnahmeplatzes durch die Gemeinde (z.B. durch Übermittlung des Veranstaltungspasses per E-Mail) zustande. Der Versand des Veranstaltungspasses stellt die Annahme des Vertragsangebots in Bezug auf die Veranstaltungen mit der Status-Markierung “zugeteilt” dar.
Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertrags dar.
Der Veranstaltungspass ist auf Anforderung innerhalb einer Woche unterschrieben bei der Gemeinde Attenkirchen abzugeben.3. Anmeldungsverfahren
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Anmeldeplattform. Sie gliedert sich in zwei Phasen:
- Zuteilungsphase: Anmeldungen werden gesammelt und nach Ablauf der Frist zugeteilt. Dabei werden Wohnsitz, Prioritäten und Gruppenwünsche berücksichtigt.
- Sofortbuchung: Nicht vergebene Plätze werden anschließend zur direkten Buchung angeboten.
Teilnehmer mit Wohnsitz in Attenkirchen werden bei der Zuteilung bevorzugt. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
Auf die Warteliste gesetzte Teilnehmer können ein Angebot zum Nachrücken erhalten, sind jedoch nicht verpflichtet, dieses anzunehmen.4. Zahlung
Die Teilnahmebeiträge werden ausschließlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Einzug erfolgt frühestens eine Woche nach der Zuteilung.
5. Familienermäßigung
Eine Ermäßigung von ca. 15 % auf die Teilnahmebeiträge wird gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es sind mindestens zwei Kinder derselben Familie angemeldet,
- der Teilnahmebeitrag je Kind beträgt jeweils mindestens 12,00 €,
- die Anmeldung erfolgt bis zum 31. Juli 2025 (maßgeblich ist das Eingangsdatum),
- die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Attenkirchen und
- eine ermäßigte Preisstufe ist in der Veranstaltungsbeschreibung ausgeschrieben.
Als Kinder derselben Familie gelten leibliche, Stief-, Adoptiv-, Pflegekinder und Mündel eines Elternteils bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern sie in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Ermäßigung wird gesammelt zum Stichtag 31. Juli 2025 geprüft und rückwirkend für alle bis dahin angemeldeten Veranstaltungen hinterlegt. Nachweise zur Familienzugehörigkeit können bei Bedarf angefordert werden.6. Sozialpass
Inhaber eines gültigen Sozialpasses des Landkreises Freising können abhängig von ihrem Wohnsitz die ermäßigte Preiskategorie wählen. Der Nachweis ist innerhalb von 14 Tagen im Bürgerbüro vorzulegen. Wird der Sozialpass auch nach Mahnung nicht vorgelegt, ist der reguläre, nicht ermäßigte Veranstaltungspreis zu bezahlen. Der Sozialpass muss zum Zeitpunkt der Anmeldung gültig und auf die angemeldete Person ausgestellt sein.
7. Rücktritt und Erstattung
Nach Vertragsabschluss ist ein Rücktritt von der Anmeldung grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer ohne wichtigen Grund nicht erscheint.
In Härtefällen (z. B. Krankheit, nachgewiesen durch ärztliches Attest) kann eine Rückerstattung unter Anrechnung der entstandenen Kosten erfolgen. In diesem Fall behalten wir eine Verwaltungskostenpauschale von 5,00 € je Veranstaltung ein.
Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Eine Weitergabe des Platzes durch Teilnehmer an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Rücktritt wird der Platz durch die Gemeinde ggf. an die Warteliste vergeben. Ein Anspruch auf Erstattung bei Wiedervergabe besteht nicht.8. Programmänderungen und Absage
Die Durchführung der Veranstaltungen kann bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. Erkrankung der Leitung oder von Schlüsselpersonen, Wetterereignisse, behördliche Anordnungen) abgesagt werden. Programmänderungen im angekündigten Umfang sowie unwesentliche Änderungen bleiben vorbehalten. Im Fall einer Absage erfolgt eine vollständige Rückerstattung des Teilnahmebeitrags. Weitergehende Ansprüche – insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Ausfallkosten – sind ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche bestehen.
Die Mitteilung einer Änderung oder Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse.9. Fahrgemeinschaften
Ein ggf. angegebener Treffpunkt für Fahrgemeinschaften dient ausschließlich zur privaten Bildung von Fahrgemeinschaften. Beginn der Veranstaltung ist der jeweils in der Beschreibung genannte Veranstaltungsort, soweit dies nicht abweichend angegeben ist. Die Gemeinde unterstützt bei der Vernetzung zur Bildung von Fahrgemeinschaften. Ein Anspruch auf Beförderung der Teilnehmer besteht nicht.
Stehen nicht ausreichend Mitfahrgelegenheiten zur Verfügung, liegt es in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, die An- und Abreise selbst zu organisieren.10. Aufsicht und Erreichbarkeit
Während der Veranstaltung übernehmen die ehrenamtlichen Betreuer die Aufsicht im Rahmen des Zumutbaren. Teilnehmer, die die Gemeinschaft erheblich stören, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Erziehungsberechtigten müssen während der Veranstaltung erreichbar sein und bei Bedarf eine Abholung des Kindes sicherstellen.
11. Gesundheitsangaben
Gesundheitliche Besonderheiten (z.B. Allergien, Epilepsie, Asthma) sind bei der Anmeldung vollständig anzugeben. Eltern sind zudem verpflichtet, die Betreuer vor Ort zu Veranstaltungsbeginn nochmals ausdrücklich auf relevante gesundheitliche Besonderheiten hinzuweisen und gegebenenfalls erforderliche Medikamente mitzugeben. Kinder mit akuten Infektionskrankheiten dürfen nicht teilnehmen.
12. An- und Abmeldung bei Veranstaltungen
Teilnehmer müssen sich zu Beginn und am Ende der Veranstaltung bei den Betreuern an- und abmelden.
13. Haftungsausschluss
Die Gemeinde Attenkirchen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Gemeinde nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände besteht nicht.Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
Die gesetzlichen Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind aufgrund von § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht auf Veranstaltungsbuchungen anwendbar.