Teilnahmebedingungen
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Die Sommerferienspiele werden von der Gemeinde Attenkirchen geplant, durchgeführt und bezuschusst. Veranstalter aller Programmpunkte ist die Gemeinde Attenkirchen, soweit dies nicht explizit abweichend angegeben ist.
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Die Ferienspiele werden von einem ehrenamtlichen Team geplant und organisiert. Wenn Sie bei den Planungen für das nächste Jahr mitwirken wollen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme mit der Gemeindebeauftragten für das Ferienprogramm Barbara Weinberger, erreichbar per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Für Anregungen und Vorschläge sind wir immer offen. Kontaktieren Sie uns gerne per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Für die Betreuung der Kinder werden bei einigen Angeboten noch Betreuer gesucht. Falls Sie bereit sind, sich als ehrenamtlicher Betreuer bei einem Angebot einzubringen, erhält Ihr Kind sicher einen Teilnahmeplatz. Nehmen Sie gerne bereits direkt bei der Anmeldung Kontakt mit uns auf.
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Zu einigen Veranstaltungen fahren wir in Fahrgemeinschaften. Ein Anspruch auf Beförderung Ihres Kindes besteht nicht. Stehen nicht ausreichend Mitfahrgelegenheiten bereit, müssen Sie die Beförderung zum Veranstaltungsort selbst organisieren. Ohne ausreichend fahrbereite Eltern können diese Veranstaltungen nicht stattfinden!
Hinweis: Ihr Kind kann nur mitgenommen werden, wenn Sie ggf. selbst für den vorgeschriebenen Kindersitz sorgen! Eine Sitzerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben für Kinder unter 12 Jahren oder 1,50 m Körpergröße. -
Die Anmeldung für alle Angebote läuft in 2 Phasen ab:
- Zuteilungsphase: Im Zeitraum bis zum 13. Juli 2024, 22:00 Uhr können sich alle Teilnehmer (auch aus anderen Gemeinden) verbindlich anmelden. Die Anmeldungen werden gesammelt und nach dem Anmeldeschluss auf die verfügbaren Teilnahmeplätze zugeteilt. Die Zuteilung berücksichtigt die vom Teilnehmer gesetzten Prioritäten und Gruppenwünsche und sorgt für eine gerechte Verteilung der Teilnahmeplätze unter allen Teilnehmern. Vorrang bei der Zuteilung haben Teilnehmer, die im Gemeindegebiet Attenkirchen wohnen. Haben sich für ein Angebot mehr Teilnehmer angemeldet als Plätze zur Verfügung stehen, erhalten die überzähligen Anmeldungen einen Platz auf der Warteliste.
Nach der Zuteilung erhalten alle Teilnehmer einen Link zu ihrem individuellen Veranstaltungspass per Email zugesandt. Der Veranstaltungspass ist innerhalb einer Woche unterschrieben bei der Gemeinde Attenkirchen abzugeben. - Sofortbuchung: Ab dem 15. Juli 2024 werden noch freie Teilnahmeplätze angeboten. Die Zuteilung erfolgt sofort nach der verbindlichen Buchung.
Nach der Anmeldung erhalten alle Teilnehmer einen Link zu ihrem individuellen Veranstaltungspass, der innerhalb einer Woche unterschrieben bei der Gemeinde Attenkirchen abzugeben ist.
- Ermäßigungen: Familien erhalten unter den folgenden Bedingungen ca. 15 % Ermäßigung auf die Teilnahmebeiträge der angemeldeten Kinder:
- Familienanmeldung: Es muss für mindestens zwei Kinder der Familie ein regulärer Teilnahmebeitrag von jeweils mind. 12,00 € vorliegen.
- Anmeldefrist: Für die Ermäßigung werden nur Anmeldungen berücksichtigt, die bis zum 31. Juli 2024 eingegangen sind.
- Familie: Als Kinder der Familie gelten alle eigenen Kinder eines Elternteils sowie die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Stief-, Adoptiv-, Pflegekinder und Mündel bis jeweils 17 Jahre.
- Wohnsitz: Die Ermäßigung erhalten nur Familien mit festem Wohnsitz in der Gemeinde Attenkirchen.
- Ermäßigung: Der ermäßigte Preis ist in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben und beträgt in der Regel 15 %. Bindend ist der jeweils im Angebot angegebene Einzelpreis für die entsprechende Ermäßigungsstufe. Für wenige Veranstaltungen ist keine Ermäßigung möglich. Auf Anforderung sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Die Ermäßigung wird erst zum Stichtag am 31. Juli 2024 bei Vorliegen aller Voraussetzungen gesammelt für alle Anmeldungen hinterlegt.
Sozialpass: Inhaber eines vom Landkreis Freising ausgestellten Sozialpasses sind berechtigt, die entsprechende Preiskategorie abhängig von ihrem Wohnsitz im Anmeldevorgang auszuwählen. Der Sozialpass muss nach der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen im Bürgerbüro zur Einsicht vorgelegt werden. Wird der Sozialpass auch nach Mahnung nicht vorgelegt, ist der reguläre, nicht ermäßigte Veranstaltungspreis zu bezahlen. Der Sozialpass muss zum Zeitpunkt der Anmeldung gültig und auf die angemeldete Person ausgestellt sein.
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Auf den Anmeldungen sind alle Felder auszufüllen. Bei dem Feld „Hinweise“ haben Sie uns in jedem Fall zu informieren, ob Ihr Kind gesundheitliche Probleme wie z.B. Asthma oder lebensbedrohliche Allergien hat.
Die Eltern sind verpflichtet, die Betreuer bei Beginn der Veranstaltung noch einmal darauf aufmerksam zu machen und dem Kind die erforderlichen Medikamente mitzugeben!
Teilnehmer mit Infektionskrankheiten sind von der Teilnahme ausgeschlossen. -
Während der Veranstaltung müssen die Eltern erreichbar sein und das Kind im Bedarfsfall entweder selbst abholen oder jemanden hierfür organisieren können.
Teilnehmer, die die Gemeinschaft erheblich stören oder die ernstlich erkranken, können vorzeitig nach Hause geschickt werden. Die Eltern werden rechtzeitig darüber benachrichtigt. Sie müssen gegebenenfalls die Rückreise selbst organisieren und daraus resultierende zusätzliche Kosten übernehmen. -
Bezahlung
Zur Zahlung der Teilnahmebeiträge akzeptieren wir ausschließlich das SEPA-Lastschriftverfahren, da die Gemeinde so nach erfolgter Zuteilung den exakten Teilnahmebeitrag einmalig einziehen kann. Im Fall einer Rückerstattung liegt uns Ihre Bankverbindung bereits vor und Sie erhalten Ihre Erstattung unaufgefordert. Im Anschluss an den Anmeldevorgang werden Sie zur Hinterlegung Ihrer Zahlungsdaten aufgefordert.
- SEPA-Lastschrift: Bitte geben Sie Ihre IBAN und BIC an. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen. Details können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Die Teilnahmebeiträge werden frühestens eine Woche nach der Zuteilungsphase eingezogen.
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Programmänderungen und Absagen von Veranstaltungen durch den Veranstalter bleiben vorbehalten und können sich z. B. aufgrund schlechten Wetters oder Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ergeben. Änderungen teilen wir schnell und unkompliziert per Email mit. Kontrollieren Sie Ihr Emailpostfach vor der Veranstaltung regelmäßig auf Nachrichten zur Veranstaltung. Ein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung besteht nicht.
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Bei allen Veranstaltungen gilt, dass sich die Kinder beim Kommen und Gehen bei den Betreuern an- und abmelden müssen.
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Bei Fragen zu Veranstaltungen, zur Anmeldung und Buchung wenden Sie sich bitte in jedem Fall an unseren Helpdesk unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bitte respektieren Sie die Privatsphäre unserer ehrenamtlichen Organisatoren und kontaktieren nur in Ausnahmefällen bzw. besonders dringenden Fällen unmittelbar vor oder während der Veranstaltung direkt die angegebenen Ansprechpartner. In allen anderen Fällen kümmern wir uns per Email ebenfalls umgehend und kompetent um Ihr Anliegen.
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Jede Anmeldung ist verbindlich! Eine Rückerstattung bei gebuchten Veranstaltungen ist nur in Ausnahmefällen, insbesondere bei Krankheit gegen Vorlage eines ärztlichen Attests möglich und erfolgt in jedem Fall abzüglich der entstandenen Kosten. Teilnahmebeiträge unter 10,00 € (summiert) werden grundsätzlich nicht erstattet. Bei höheren Beträgen wird in jedem Fall eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10,00 € einbehalten.
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Rückzahlungen von Unkostenbeiträgen aus anderen Gründen - z.B. bei Absage eines Angebots durch den Veranstalter - erfolgen automatisch, soweit uns Ihre Bankverbindung aufgrund einer Lastschriftvereinbarung bei der Anmeldung bekannt ist. Liegt uns Ihre Bankverbindung nicht vor, werden wir Sie per Email zur Übermittlung einer Bankverbindung für die Rückerstattung (z.B. per Brief, Fax oder Telefon) auffordern.
Über den erstattungsfähigen Veranstaltungspreis hinaus werden keine Ersatzansprüche erfüllt. -
Die Gemeinde Attenkirchen bzw. ein abweichender Organisator übernimmt keine Haftung für Wertsachen!
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Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung von Fotos, Film- und Tonaufnahmen auf der Homepage der Ferienspiele bzw. auf der Internetseite des jeweiligen Organisators, in regionalen Tageszeitungen oder Rundfunk sowie einer Speicherung auf CDs und DVDs wird während der Anmeldung angefragt. Die Betreuer der Veranstaltung vor Ort sind noch einmal darauf hinzuweisen, falls keine Erlaubnis erteilt wurde.
Ein dickes Dankeschön an alle, die zum Gelingen der Ferienspiele beitragen!
Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
Die gesetzlichen Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind aufgrund von § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht auf Veranstaltungsbuchungen anwendbar. Dies bedeutet, dass kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Buchungen sind verbindlich und werden grundsätzlich nicht storniert.