Was zahle ich als Begleitperson?

Bei einigen Angeboten dürfen jüngere Kinder angemeldet werden, wenn eine erwachsene Begleitperson die Aufsichtspflicht übernimmt. Für die Begleitperson ist je nach Veranstaltung entweder der für die Veranstaltung festgelegte Unkostenbeitrag oder falls dieser nicht ausreichend ist, alle für ihn anfallenden Eintritts- und Fahrpreise etc. zu entrichten. Bei Unklarheiten bitten wir um Kontaktaufnahme unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

am 9. Juni 2015
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