Preisgestaltung

Bei einigen Angeboten dürfen jüngere Kinder angemeldet werden, wenn eine erwachsene Begleitperson die Aufsichtspflicht übernimmt. Für die Begleitperson ist je nach Veranstaltung entweder der für die Veranstaltung festgelegte Preis oder falls dieser nicht ausreichend ist, alle für diese anfallenden Eintritts- und Fahrpreise etc. zu entrichten. Bei Unklarheiten bitten wir um Kontaktaufnahme unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

am 9. Juni 2015
War das hilfreich?
Die Förderung richtet sich an Familien mit 2 oder mehr teilnehmenden Kindern mit Wohnsitz in der Gemeinde Attenkirchen. 
 
Die Familienermäßigung reduziert die Teilnahmebeiträge der gesamten Familie um ca. 15 Prozent. Der exakte Familienpreis ist bei jedem Angebot angegeben.
Die Ermäßigung erhalten alle angemeldeten Kinder einer Familie gleichermaßen und zwar für alle Veranstaltungen. Geschwisterkinder müssen hierfür nicht an den selben Veranstaltungen teilnehmen.
 
Sobald zwei oder mehr Kinder einer Familie angemeldet werden, gilt der ermäßigte Preis für alle. Ausnahmen können für einzelne Veranstaltungen gelten, hierauf wird in der Beschreibung hingewiesen.

Beispiel

Kind A: Gesamtbetrag der Anmeldung 75,00 € → 15 % Ermäßigung (= 63,00 €)
Kind B: Gesamtbetrag der Anmeldung 16,00 € → 15 % Ermäßigung (= 13,00 €)

Ersparnis für die Familie: 15,00 €

 

Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen für die Familienermäßigung:

  • Ermäßigungen: Familien erhalten unter folgenden Bedingungen ca. 15 % Ermäßigung auf die Teilnahmebeiträge:
  • Familienanmeldung: Es müssen mindestens zwei Kinder der Familie mit einem regulären Teilnahmebeitrag von jeweils mind. 12,00 € vorliegen.
  • Anmeldefrist: Für die Ermäßigung werden nur Anmeldungen berücksichtigt, die bis zum 31. Juli 2023 eingegangen sind.
  • Familie: Als Kinder der Familie gelten alle eigenen Kinder eines Elternteils sowie die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Stief-, Adoptiv-, Pflegekinder und Mündel.
  • Wohnsitz: Die Ermäßigung erhalten nur Familien mit festem Wohnsitz in der Gemeinde Attenkirchen.
  • Ermäßigung: Der ermäßigte Preis ist in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben und beträgt in der Regel 15 %. Bindend ist der jeweils im Angebot angegebene Einzelpreis für die entsprechende Ermäßigungsstufe. Für wenige Veranstaltungen ist keine Ermäßigung möglich.

Die Ermäßigung wird erst zum Stichtag am 31. Juli 2023 bei Vorliegen aller Voraussetzungen gesammelt für alle Anmeldungen hinterlegt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für zusätzliche Unterstützung finanziell schwacher Familien, weitere Infos finden Sie hier.
am 22. Mai 2023
War das hilfreich?