Fahrgemeinschaft

Wir fragen entweder bereits direkt im Anmeldevorgang oder später per E-Mail die Fahrbereitschaft aller Eltern ab. So stellen wir sicher, dass für alle Teilnehmer eine Mitfahrgelegenheit bereit steht. Wir sind dabei aber auf ausreichend fahrbereite Eltern angewiesen.
Sollte sich für Ihr Kind keine Mitfahrgelegenheit finden, müssen Sie die Fahrt selbst übernehmen oder anderweitig organisieren. Eine Stornierung der Anmeldung ist in diesem Fall nicht möglich.
am 6. Juni 2015
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Für Fahrten innerhalb des Landkreises Freising oder im Umkreis von bis zu ca. 30 km werden grundsätzlich keine Fahrtkosten erstattet. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Veranstaltungen mit Fahrgemeinschaften grundsätzlich selbst für die Anreise Ihres Kindes zuständig sind und wir lediglich bei der Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten behilflich sind.

Für längere Strecken ist in der Regel eine Erstattung der Kosten für Treibstoff und Parkgebühren vorgesehen. Die Treibstoffkosten können über den Durchschnittsverbrauch Ihres Fahrzeugs und die gefahrene Strecke (zwischen Treffpunkt und Veranstaltungsort) errechnet werden. Bitte fragen Sie vor Durchführung der Fahrt im Zweifel nach, ob eine Erstattung vorgesehen ist.

Für eine Erstattung kontaktieren Sie am einfachsten den Ansprechpartner des jeweiligen Angebots.

am 9. Juni 2015
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Bei Veranstaltungen mit privaten Fahrgemeinschaften ist vom Fahrer darauf zu achten, dass die Teilnehmer vorschriftsgemäß (Gurt, altersgerechte Sitzerhöhung) gesichert sind. Die Eltern des Teilnehmers müssen diese dem Fahrer zur Verfügung stellen.

am 9. Juni 2015
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