Versicherung bei Fahrgemeinschaften: Mitgenommene Kinder sind versichert, wenn die Fahrer als Betreuer (siehe Hinweis unten) registriert sind.
Die Fahrzeuge sind nicht gesondert, sondern über die jeweilige private KFZ-Haftpflichtversicherung versichert.
Hinweis: Die Fahrer bei Fahrgemeinschaften sind als Betreuer während der Fahrt eingeteilt. Diese erhalten aber keinen Nachlass auf den Unkostenbeitrag.
Eine Erstattung der tatsächlich angefallenen Unkosten wie Spritkosten, Parkgebühren u. ä. ist grundsätzlich möglich. Notwendig hierfür sind Aufzeichnungen über gefahrene Kilometer, aber auch Quittungen – soweit möglich. Am einfachsten ist es, wenn Sie vor und nach der Fahrt auftanken.
Für eine Erstattung kontaktieren Sie am einfachsten den Ansprechpartner des jeweiligen Angebots.