Gibt es eine Fahrtkostenerstattung?

Für Fahrten innerhalb des Landkreises Freising oder im Umkreis von bis zu ca. 30 km werden grundsätzlich keine Fahrtkosten erstattet. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Veranstaltungen mit Fahrgemeinschaften grundsätzlich selbst für die Anreise Ihres Kindes zuständig sind und wir lediglich bei der Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten behilflich sind.

Für längere Strecken ist in der Regel eine Erstattung der Kosten für Treibstoff und Parkgebühren vorgesehen. Die Treibstoffkosten können über den Durchschnittsverbrauch Ihres Fahrzeugs und die gefahrene Strecke (zwischen Treffpunkt und Veranstaltungsort) errechnet werden. Bitte fragen Sie vor Durchführung der Fahrt im Zweifel nach, ob eine Erstattung vorgesehen ist.

Für eine Erstattung kontaktieren Sie am einfachsten den Ansprechpartner des jeweiligen Angebots.

am 9. Juni 2015
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