Sozialpass

Ja, Inhaber des Sozialpasses erhalten bei den Ferienspielen eine Ermäßigung.

  • Teilnehmer aus Attenkirchen mit Sozialpass erhalten 50 % Ermäßigung auf den Preis für Teilnehmer mit Wohnsitz in der Gemeinde Attenkirchen. Eine Kombination mit der Familienermäßigung ist nicht vorgesehen.
  • Teilnehmer aus dem Landkreis (kein Wohnsitz in Attenkirchen) zahlen nur den ermäßigten Preis für Teilnehmer aus der Gemeinde Attenkirchen anstelle des Normalpreises (allerdings ohne die zusätzlichen 50 % Ermäßigung)

Im Anmeldevorgang kann die Preisstufe "Sozialpass" ausgewählt werden. Der Sozialpass ist innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung gemeinsam mit der Buchungsbestätigung im Bürgerbüro (Rathaus Zolling) oder Gemeindekanzlei Attenkirchen vorzulegen. Der Pass muss zum Zeitpunkt der Anmeldung gültig sein.

Zuständig für die Ausgabe des Sozialpasses ist das Landratsamt Freising.

Kontaktieren Sie uns allerdings gerne, falls noch Fragen offen sind oder Probleme auftreten. Weitere Informationen zu finanzieller Unterstützung für Ferienaktivitäten finden Sie auch hier.

 

am 25. Juni 2024
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Wenn Sie einen gültigen Sozialpass des Landkreis Freising besitzen, dann wählen Sie im Anmeldevorgang einfach die enstprechende Preiskategorie aus.

  • Teilnehmer mit Sozialpass und Wohnsitz in Attenkirchen wählen die Kategorie "Sozialpass" aus
  • Teilnehmer mit Sozialpass ohne Wohnsitz in Attenkirchen wählen die Kategorie "Sozialpass (kein Wohnsitz in Attenkirchen)" aus.

Sobald der Veranstaltungspass (Buchungsbestätigung mit Zuteilung der Anmeldung) verschickt wurde, muss der Sozialpass innerhalb von 14 Tagen im Rathaus vorgelegt werden.

am 25. Juni 2024
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Nachdem der Veranstaltungspass (Buchungsbestätigung mit Zuteilung der Anmeldung) verschickt wurde, muss der Sozialpass innerhalb von 14 Tagen im Bürgerbüro (Rathaus Zolling) oder in der Gemeindekanzlei Attenkirchen vorgelegt werden.

Bitte bringen Sie den Sozialpass und den ausgedruckten und unterschriebenen Veranstaltungspass mit.

Öffnungszeiten Bürgerbüro im Rathaus Zolling (Rathausplatz 1, Zolling):

Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr  
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr  
Mittwoch 08:00 Uhr – 12:00 Uhr  
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr  

 

Öffnungszeiten Gemeindekanzlei Attenkirchen (Hauptstr. 5, Attenkirchen)

Montag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

 

Bitte kontaktieren Sie uns, falls Fragen auftreten oder Schwierigkeiten mit der Vorlage(-frist) bestehen.

am 25. Juni 2024
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Wir haben leider keinen Einfluss auf die Ausstellung des Sozialpasses, zuständig ist hierfür das Landratsamt Freising.

Falls Sie noch keinen Sozialpass erhalten haben, können Sie Ihre Berechtigung bei uns gerne auch durch andere Dokumente (z.B. Leistungsbescheid) nachweisen.

Nehmen Sie gerne vorab telefonisch Kontakt zum Bürgerbüro (Tel. 08167 6943-0) auf, um die erforderlichen Dokumente in Erfahrung zu bringen.

am 25. Juni 2024
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Es ist ausreichend, wenn der Sozialpass zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Vorlage im Bürgerbüro gültig ist.

Der Sozialpass muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung dann nicht mehr zwingend gültig sein.

am 25. Juni 2024
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Die Ermäßigung für den Sozialpass ist eigenständig und nicht mit der Familienermäßigung zu kombinieren. Im Vergleich zur Familienermäßigung (15%) ist die Ersparnis mit dem Sozialpass (50 %) deutlich höher.

am 25. Juni 2024
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Bitte wenden Sie sich an den Landkreis Freising.

am 25. Juni 2024
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