Nicht alle Eltern verfügen über die nötigen Mittel, um Ferienaktivitäten zu finanzieren. Finanzielle Not darf niemals dazu führen, dass eine Teilhabe nicht möglich ist! Damit jedes Kind und jeder Jugendliche die Möglichkeit hat, an entsprechenden Fahrten und Veranstaltungen teilzunehmen, unterstützt die Gemeinde hier mit einer umfangreichen Ermäßigung im Rahmen des Sozialpass des Landkreis Freising.
Details zum Sozialpass im Rahmen der Ferienspiele finden Sie hier.
Wenn Sie darüber hinaus einen Zuschuss (Härtefall) beantragen möchten, dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an eine der folgenden Ansprechpersonen:
Weitere Unterstützungsleistungen (z.B. Zuschuss oder Übernahme der Kosten von Ferienfreizeiten nach § 90 SGB VIII) und entsprechende Beratung sind über das Amt für Jugend und Familie des Landkreis Freising verfügbar, Kontakt.
Zusätzlich erhalten alle Familien mit Wohnsitz in Attenkirchen ohne gesonderten Antrag eine Ermäßigung von 15% bei der Anmeldung von 2 oder mehr Kindern, siehe Familienermäßigung.