Erhalte ich mit dem Sozialpass des Landkreis Freising eine Ermäßigung? Featured

Ja, Inhaber des Sozialpasses erhalten bei den Ferienspielen eine Ermäßigung.

  • Teilnehmer aus Attenkirchen mit Sozialpass erhalten 50 % Ermäßigung auf den Preis für Teilnehmer mit Wohnsitz in der Gemeinde Attenkirchen. Eine Kombination mit der Familienermäßigung ist nicht vorgesehen.
  • Teilnehmer aus dem Landkreis (kein Wohnsitz in Attenkirchen) zahlen nur den ermäßigten Preis für Teilnehmer aus der Gemeinde Attenkirchen anstelle des Normalpreises (allerdings ohne die zusätzlichen 50 % Ermäßigung)

Im Anmeldevorgang kann die Preisstufe "Sozialpass" ausgewählt werden. Der Sozialpass ist innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung gemeinsam mit der Buchungsbestätigung im Bürgerbüro (Rathaus Zolling) oder Gemeindekanzlei Attenkirchen vorzulegen. Der Pass muss zum Zeitpunkt der Anmeldung gültig sein.

Zuständig für die Ausgabe des Sozialpasses ist das Landratsamt Freising.

Kontaktieren Sie uns allerdings gerne, falls noch Fragen offen sind oder Probleme auftreten. Weitere Informationen zu finanzieller Unterstützung für Ferienaktivitäten finden Sie auch hier.

 

am 25. Juni 2024
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