Wo muss ich den Sozialpass vorlegen?

Nachdem der Veranstaltungspass (Buchungsbestätigung mit Zuteilung der Anmeldung) verschickt wurde, muss der Sozialpass innerhalb von 14 Tagen im Bürgerbüro (Rathaus Zolling) oder in der Gemeindekanzlei Attenkirchen vorgelegt werden.

Bitte bringen Sie den Sozialpass und den ausgedruckten und unterschriebenen Veranstaltungspass mit.

Öffnungszeiten Bürgerbüro im Rathaus Zolling (Rathausplatz 1, Zolling):

Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr  
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr  
Mittwoch 08:00 Uhr – 12:00 Uhr  
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr  

 

Öffnungszeiten Gemeindekanzlei Attenkirchen (Hauptstr. 5, Attenkirchen)

Montag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

 

Bitte kontaktieren Sie uns, falls Fragen auftreten oder Schwierigkeiten mit der Vorlage(-frist) bestehen.

am 25. Juni 2024
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