Ich habe noch keinen Sozialpass erhalten, bin aber berechtigt. Was tun?

Wir haben leider keinen Einfluss auf die Ausstellung des Sozialpasses, zuständig ist hierfür das Landratsamt Freising.

Falls Sie noch keinen Sozialpass erhalten haben, können Sie Ihre Berechtigung bei uns gerne auch durch andere Dokumente (z.B. Leistungsbescheid) nachweisen.

Nehmen Sie gerne vorab telefonisch Kontakt zum Bürgerbüro (Tel. 08167 6943-0) auf, um die erforderlichen Dokumente in Erfahrung zu bringen.

am 25. Juni 2024
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